Der Bischof ordnet in Ergänzung zur derzeit geltenden Rahmenordnung der Österr. Bischofskonferenz für die Feier öffentlicher Gottesdienste im Bereich der Diözese St. Pölten ab Freitag, 24. Juli folgende Maßnahmen an.
Alle Personen (Ausnahme Kinder bis zum 6. Lebensjahr) müssen beim Betreten & Verlassen der Kirche den Mund- & Naschenschutz tragen.
die Wortfolge “Der Leib Christi – Amen” während der Kommunionspendung ist zu unterlassen.
Erinnert sei an die Einhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter .
Der Willkommensdienst ist weiterhin beizubehalten.